Mehr Netto vom Brutto

Abschaffung der kalten Progression

Unser Thema am People Thursday, dem 11. Juli 2024: 
 


Im kommenden Jahr wird die österreichische Bevölkerung aufgrund der Abschaffung der kalten Progression um knapp EUR 2 Mrd. entlastet. Das bedeutet, dass die Menschen mehr Lohn erhalten, ohne dabei mehr Steuern zahlen zu müssen – es bleibt somit mehr Netto vom Brutto übrig. 

Durch die Abschaffung der kalten Progression wird den Menschen die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst werden und das verbleibende Drittel durch die im Ministerratsbeschluss beschlossenen Entlastungsmaßnahmen abgegolten wird.
Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflationsrate beträgt 5%, die als Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024 errechnet wird.
Für die Steuerentlastung im Jahr 2024/25 beläuft sich das geplante Gesamtvolumen auf EUR 1,989 Mrd. Davon werden zwei Drittel (EUR 1,338 Mrd.) zur automatischen Erhöhung der Tarifstufen des Einkommensteuertarifs um 3,33% eingesetzt.  

Die für die ersten 5 Tarifstufen maßgebenden Grenzbeträge sollen zusätzlich um weitere 0,5 Prozentpunkte angepasst werden, sodass in Summe  
  • die erste Tarifstufe auf EUR 13.308,  
  • die zweite Tarifstufe auf EUR 21.617,  
  • die dritte Tarifstufe auf EUR 35.836,  
  • die vierte Tarifstufe auf EUR 69.166 und  
  • die fünfte Tarifstufe auf EUR 103.072
ansteigt.


Des Weiteren werden die Absetzbeträge samt der dazugehörigen Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus zur Gänze an die Inflationsrate angepasst.

Das verbleibende Drittel, EUR 651 Mio., wird im Rahmen des noch legistisch auszuarbeitenden Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 ausgeglichen, wobei die Bundesregierung im Speziellen die Leistungsträger:innen unseres Landes berücksichtigen sowie Familien mit Kindern unterstützen möchte. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
  • Tagesgelder (für Inlandsreisen) werden von EUR 26,40 auf EUR 30 und Nächtigungsgelder von EUR 15 auf EUR 17 angehoben.
  • Das Kilometergeld für PKWs, Motorräder und Fahrräder wird einheitlich auf EUR 0,50 pro Kilometer erhöht. Derzeit beträgt das Kilometergeld EUR 0,42 für PKWs, EUR 0,24 für Motorräder und EUR 0,38 für Fahrräder. Für mitfahrende Personen soll ein Betrag von EUR 0,15 pro Kilometer geltend gemacht werden können. Zudem soll die derzeitige Obergrenze für das Kilometergeld für Fahrräder von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt werden, während die Untergrenze für Fußgänger:innen auf 1 Kilometer halbiert wird.
  • Um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver zu gestalten, sollen die Beförderungszuschüsse für Dienstreisen erhöht und klar geregelt werden, wobei für die ersten 50 Kilometer EUR 0,50, für die nächsten 250 Kilometer EUR 0,20 und für jeden weiteren Kilometer EUR 0,10 vorgesehen sind. 
  • Die Freigrenzen für sonstige Bezüge (insb. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden valorisiert, indem ab 2025 eine automatische jährliche Anpassung sichergestellt werden soll.
  • Um Kleinunternehmer:innen zu unterstützen, wird die Kleinunternehmer:innengrenze in der Einkommen- und Umsatzsteuer von EUR 35.000 auf EUR 55.000 erhöht.
  • Um den Bedürfnissen vieler Arbeitnehmer:innen gerecht zu werden, soll im Bereich der Dienstwohnungen einerseits die steuerfreie Wohnfläche von 30m² auf 35m² angehoben werden und andererseits anstelle der gänzlichen Zurechnung von Gemeinschaftsräumen eine Aliquotierung je Arbeitnehmer:in pro Wohneinheit vorgesehen werden.
  • Damit Kinderarmut bekämpft und gleiche Chancen gefördert werden können, sollen einkommensschwache Haushalte mit Kindern (erwerbstätige Alleinverdiener:innen sowie Alleinerzieher:innen mit einem Jahreseinkommen von (derzeit) bis zu EUR 24.500) in Form eines Absetzbetrags in Höhe von EUR 60 pro Kind und Monat entlastet werden.
 

Autorin:

Viktoria Drapak

viktoria.drapak@bdo.at
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