Senkung der Hebesätze für die Kammerumlage

Senkung der Hebesätze für die Kammerumlage

Unser Thema am People Thursday, dem 18. Juli 2024: 


Mit 1.1.2024 wurden die Hebesätze für die Kammerumlage gesenkt. 

Kammerumlage 1 (KU1)
Bis zur Bemessungsgrundlage von EUR 3 Mio. pro Jahr beträgt der neue Hebesatz 0,28% (bis 2023 waren es 0,29%).
Bei einer Bemessungsgrundlage über EUR 3 Mio. bis EUR 32,5 Mio. wird der Hebesatz für diesen Teil um 5% gekürzt, sodass der neue Hebesatz ab 1.1.2024 0,2660 % beträgt (bis 2023 waren es 0,2755%).
Wird der Schwellenwert von EUR 32,5 Mio. überschritten, kommt es zu einer Kürzung des Hebesatzes um 12%. Der Hebesatz für diesen Teil der Bemessungsgrundlage beträgt daher 0,2464 % (bis 2023 waren es 0,2552%).
Für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen kommen davon abweichende Hebesätze zur Anwendung, die auch ab 1.1.2024 reduziert wurden.
Die Sätze sind für alle Bundesländer gleich hoch.

Kammerumlage 2 (KU2 oder DZ)
Diese Umlage setzt sich aus einem für alle Bundesländer gültigen Bundeskammer-Anteil und dem jeweiligen Landeskammer-Anteil zusammen.
Ab dem Jahr 2024 gelten folgende Sätze:

 


 
2024 2023
Burgenland 0,40% 0,42%
Kärnten 0,37% 0,39%
Niederösterreich 0,35% 0,38%
Oberösterreich 0,32% 0,34%
Salzburg 0,36% 0,39%
Steiermark 0,34% 0,36%
Tirol 0,39% 0,41%
Vorarlberg 0,33% 0,37%
Wien 0,36% 0,38%
 

 

Autor:

Stefan Brandstätter

stefan.brandstaetter@bdo.at
+43 5 70 375 - 5007

 

Ansprechperson:
Thomas Neumann

thomas.neumann@bdo.at
+43 5 70 375 - 1720

 


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