Ab sofort geöffnet: Start zweier zusätzlicher Klima- und Umweltschutz-Calls

Die Transformation der Industrie soll weitergehen. Unternehmen haben ab sofort die Möglichkeit, sich an 2 neuen bzw. wieder neu geöffneten Förderprogrammen zu beteiligen. In der 2023 eröffneten Förderschiene „Transformation der Industrie (TDI)“ geht es um Maßnahmenhin zu mehr Nachhaltigkeit bzw. Klimaneutralität. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den beiden aktuellen Calls vor.

Call 1: Transformation der Industrie – Ausschreibung Juni 2024

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat soeben eine neue Ausschreibung für die TDI gestartet, die wiederum darauf abzielt, Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung fossiler Energieträger und industriellen Produktionsprozessen signifikant zu reduzieren.

Die Eckdaten:
  • Einreichungsfrist: 19.9.2024, 14:00 Uhr (CEST)
  • Fördersumme: Bis zu 80% der beihilfefähigen Investitionskosten, maximal EUR 30 Mio. pro Maßnahme
  • Verfügbares Budget: EUR 85 Mio. (EUR 70 Mio. für Industrieanlagen, EUR 15 Mio. für Pilot- und Demonstrationsanlagen)
  • Förderfähige Projekte: Industrieanlagen (TRL ≥ 8), Pilot- und Demonstrationsanlagen (TRL 6-7)
  • Bedingung: Maßnahmen müssen zu einer wesentlichen Reduktion der THG-Emissionen führen.

Wer kann einen Antrag einreichen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Betriebsstandort oder Anlagen in Österreich, einschließlich Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen.

Förderverfahren:

Die Förderung wird in einem kompetitiven Ausschreibungsverfahren vergeben. Maßgeblich für die Bewertung sind das Verhältnis der benötigten Förderung zu den eingesparten THG-Emissionen (70%) und die Bewertung durch eine Fachjury (30%).
 

Call 2: FTI-Initiative für die Transformation der Industrie (FTI-TDI) – Modul II

Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie zielt darauf ab, technologische Lösungen für die produzierende Industrie zu entwickeln, um energiebedingte und schwer vermeidbare prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch innovative Klimaschutztechnologien dauerhaft zu reduzieren. Die Förderung der FTI-Pilot- und Demonstrationsanlagen erfolgt zusammen mit einem F&E-Projekt in hochinnovativen Projektverbunden (Modul II) und beträgt bis zu 45% der Investitionskosten. Der Förderungssatz und mögliche Zuschläge sind bis zur beihilferechtlichen Höchstgrenze möglich.

Die Details sind:
  • Einreichungsfrist: 31.10.2024, 14:00 Uhr (CEST)
  • Förderfähige Projekte: Projekte zur Erprobung und Einführung neuer oder verbesserter Technologien, Optimierung und Systemintegration von Schlüsseltechnologien zur industriellen Dekarbonisierung
  • Förderfähige Kosten: Investitionen in Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Energie aus biogenen Abfällen, Ressourceneffizienz, andere Umweltschutzmaßnahmen sowie Planungskosten bis zu 10% der Projektkosten
  • Verfügbares Budget: EUR 320 Mio. bis 2027

Gefördert werden Investitionen in Demonstrationsanlagen, die neue oder wesentlich verbesserte Technologien erproben, sowie Projekte zur Anwendung innovativer Systemkomponenten im großtechnischen Maßstab. FTI-Pilot- und Demonstrationsanlagen, die in Modul II gefördert werden, haben einen hohen innovativen Charakter und werden, wie in der Einleitung beschrieben, in Kombination mit kooperativen F&E-Projekten umgesetzt. Der Antrag für das F&E-Projekt ist daher bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu stellen, während zugehörige P&D-Anlagen bei der KPC zu beantragen sind.

Wer kann einen Antrag einreichen?

Zielgruppe des Moduls II dieser FTI-Initiative sind Unternehmen, die eine solche Pilot- und Demonstrationsanlage in Kombination mit einem F&E-Projekt umsetzen möchten. Dazu gehören insbesondere produzierende Industrieunternehmen, Energieversorger, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Technologieanbieter entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

 

Was sind Ihre nächsten Schritte?

Sie sind an einem dieser beiden Calls interessiert, sind aber bzgl. der Beantragung noch unsicher? Gerne bringen wir Ihnen auch die gesamte Förderschiene in aller Ruhe in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch näher.  

Abschließend sei noch erwähnt, dass bis 2030 insgesamt EUR 2,975 Mrd. zur Verfügung stehen, um die industrielle Transformation zu unterstützen. Bis 2030 werden demnach weitere Ausschreibungen zur Förderung von Investitions- und dann auch laufenden Kosten (Transformationszuschuss) stattfinden. Die erste Ausschreibung zur Förderung der laufenden Kosten startet voraussichtlich im Jahr 2025. 

Eines ist jedoch unstrittig: Wenn Sie  VERLINKEN  #BDOfunding auf LinkedIn folgen, verpassen Sie keine relevanten Fördercalls – ungeachtet der Förderschiene. Gerne halten wir Sie auch persönlich auf dem Laufenden und beraten Sie zu den für Ihr Unternernehmen relevanten Förderprogrammen. Schreiben Sie dazu einfach an funding@bdo.at oder melden Sie sich bei der Leiterin des Teams Funding Eva Martischnig.


Anmeldung zum unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch:

Unsere Expertinnen

Anita Moreau 
Anita Moreau

anita.moreau@bdo.at
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