Update: Rat der Europäischen Union einigt sich auf neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren (FASTER)

In unseren Tax News vom 6.10.2023 haben wir über die FASTER-Initiative berichtet, mit der grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt attraktiver gemacht werden sollen. Vor allem ist es das Ziel, Quellensteuerverfahren in der EU zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die ersten Lösungsansätze für die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Probleme im Zusammenhang mit den Quellensteuerverfahren wurden von der Europäischen Kommission in einem Richtlinienentwurf dargestellt. Sie können den vollständigen Beitrag hier nachlesen.

Nun hat der Rat der EU ein Update hinsichtlich der FASTER-Initiative veröffentlicht:
Der Rat hat eine Einigung über das sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung erzielt. Mit der FASTER-Richtlinie wird eine gemeinsame digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) eingeführt. Weiters können die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie zwei Schnellverfahren vorsehen, die das bestehende Standardverfahren für die Erstattung von Quellensteuern ergänzen. Die Besonderheit daran ist, dass die Mitgliedstaaten die Schnellverfahren anwenden müssen, wenn sie eine Entlastung von überschüssiger Quellensteuer auf Dividenden gewähren, die auf öffentlich gehandelten Aktien gezahlt werden. Dies wird dazu beitragen, grenzüberschreitende Investitionen voranzutreiben und Steuermissbrauch zu bekämpfen, wie es in der Pressemitteilung vom Rat der EU am 14.5.2024 heißt.


Details über die elektronische Ansässigkeitsbescheinigung und die beiden Erstattungsverfahren können in unserem Beitrag vom 6.10.2023 nachgelesen werden.


Im Vergleich zum Richtlinien-Entwurf muss die digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung innerhalb von 14 Tagen statt - wie ursprünglich geplant - innerhalb eines Tages nach Antragstellung ausgestellt werden. Österreichische Investor:innen können die von Österreich ausgestellten digitalen Ansässigkeitsbescheinigungen für ihre ausländischen Quellensteuerverfahren einsetzen.


Darüber hinaus führt die geplante Richtlinie ein standardisiertes Quellensteuerentlastungsverfahren ein, das die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Entlastung von der  „überschüssigen” Quellensteuer auf Dividenden aus börsennotierten Aktien zu gewähren. Nach der vereinbarten Fassung besteht jedoch nur für jene EU-Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Einführung des Quellensteuerentlastungsverfahren, die über kein umfassendes System der Steuererleichterung an der Quelle verfügen oder deren Marktkapitalisierungsquote 1,5% im Verhältnis zur Gesamtmarktkapitalisierung innerhalb der EU beträgt (gemäß Meldung bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde). Auf Basis der von der EU veröffentlichten Daten würde Österreich derzeit diese Schwelle nicht überschreiten.


Bevor der ECOFIN die Richtlinie förmlich annehmen kann, muss das Europäische Parlament nochmal zur Richtlinie angehört werden, da noch relevante Änderungen seit der letzten Anhörung vorgenommen wurden. Bis zum 31.12.2028 werden die Mitgliedstaaten die Richtlinie anschließend in nationales Recht umsetzen müssen. Die nationalen Vorschriften sollen ab dem 1.1.2030 anwendbar sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen für Fragen gerne zur Verfügung!

 



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