Am 27.2.2025 hat die neue österreichische Bundesregierung, gebildet von den Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS, das Regierungsprogramm 2025-2029 präsentiert. Wir haben die wesentlichen geplanten steuerlichen Änderungen im Überblick für Sie zusammengefasst. Die jeweilige gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.
Das Regierungsprogramm ist sehr umfassend und besteht aus über 200 Seiten, wobei die steuerlichen Maßnahmen insbesondere in dem Kapitel Steuern/Finanzen thematisiert werden, sich aber teilweise auch in anderen Kapiteln wiederfinden. Neben einzelnen Maßnahmen zur Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung werden als weitere Ziele auch gewisse steuerliche Anreize und budgetäre Maßnahmen angekündigt.
Folgende weitere mögliche Maßnahmen im Bereich der Einkommensteuer sind insbesondere für Unternehmen von Relevanz:
Die weitere legistische Umsetzung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über entsprechende Gesetzesvorhaben informieren.
Das Regierungsprogramm ist sehr umfassend und besteht aus über 200 Seiten, wobei die steuerlichen Maßnahmen insbesondere in dem Kapitel Steuern/Finanzen thematisiert werden, sich aber teilweise auch in anderen Kapiteln wiederfinden. Neben einzelnen Maßnahmen zur Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung werden als weitere Ziele auch gewisse steuerliche Anreize und budgetäre Maßnahmen angekündigt.
Einkommensteuer
Es soll ein neues Einkommensteuergesetz erlassen werden, mit dem Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen. Das Regierungsprogramm nennt dabei die folgenden Eckpunkte bzw. mögliche Maßnahmen:- Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmer:innenveranlagung (z.B. Anpassung Veranlagungsfreibetrag und Werbungskostenpauschale oder Reform der außergewöhnlichen Belastungen)
- Aussetzen eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (Kalte Progression)
- Steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge (ab 2027 unter Budgetvorbehalt)
- Verlängerung des EStG-Spitzensteuersatzes von 55% um 4 Jahre
- Steuerliche Anreize und Senkungen, um Arbeitsstunden zu erhöhen und die Beschäftigung zu fördern
- Erhöhung des Freibetrags von derzeit EUR 620 im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Monatsgehalt)
- Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer:innen (z.B. bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter:innen)
- Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschalierung: ab 2025: EUR 320.000 sowie 13,5%, ab 2026: EUR 420.000 und 15%
- Neues Modell des Zuverdiensts für Personen in Alterspension
- Im Rahmen der Immobilienertragsteuer sollen im Jahr 2025 Widmungsgewinne aus Widmungen „steuerlich effektiver erfasst werden“. Die Regelung soll alle juristischen und natürlichen Personen erfassen.
Folgende weitere mögliche Maßnahmen im Bereich der Einkommensteuer sind insbesondere für Unternehmen von Relevanz:
- Verbesserte steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie (bis zu EUR 1.000)
- Anhebung der Luxustangente auf EUR 55.000 (ab 2027), zu einem späteren Zeitpunkt auf EUR 65.000
- Reduktion des Kilometergelds für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent
- Evaluierung und Prüfung von Abschreibungsdauer und Anpassung an die tatsächliche Nutzungsdauer. Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Fokus auf Ausrüstungsinvestitionen sowie Bauinvestitionen mit Fokus auf Sanierung
- Erhöhung des Grundfreibetrags (Gewinnfreibetrag) von 15% bis EUR 33.000 auf 15% bis EUR 50.000 (ab 2027 unter Budgetvorbehalt)
- Erleichterung von Betriebsübergaben
- Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags von EUR 7.300 auf EUR 45.000 (ab 1.1.2027)
- Streichung des „Berufsverbots“ für die Nutzung des Hälftesteuersatzes bei Betriebsaufgabe
Standortbeiträge der Energiewirtschaft und der Banken
- Der Energiekrisenbeitrag Strom sowie der Energiekrisenbeitrag Fossile Energie werden verlängert und so angepasst, dass bereits 2025 sowie auch in den Folgejahren Einnahmen von EUR 200 Mio. erzielt werden.
- Die Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe) wird derart angepasst, dass 2025 und 2026 Einnahmen von etwa EUR 500 Mio., in den Folgejahren jeweils etwa EUR 200 Mio., darstellbar sind.
Verbesserung der Effizienz des Steuersystems
- Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung (FASTER)
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice durch Einsatz auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen
- Weitere Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (z.B. ETF-Sparpläne)
- Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrags)
- Erhöhung des jährlichen Freibetrags für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (im Rahmen der budgetären Möglichkeiten)
Sonstige Maßnahmen für Unternehmen
- Senkung der Lohnnebenkosten durch stufenweise Entlastung des FLAF
- Abschaffung der Belegausstellungpflicht bis EUR 35 („Ausdruck“)
- Vereinfachung 15-Waren-Regelung Dauerrecht, Vereinfachung Wareneingangsbuch und Kalte-Hände-Regelung
- Die Bundesregierung prüft im UGB die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechts des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus), unter entsprechenden Vorkehrungen im Gläubigerschutz.
- Wiedereinführung der Befreiung N1-Fahrzeuge (leichte Nutzungsfahrzeuge) von der NoVA ab 1.7.2025
- Trinkgeldregelungen: Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme
Privatstiftungen
- Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5% und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5%
- Die Abschaffung der Übertragung der stillen Reserven nach § 13 Abs. 3 KStG ist ausgeblieben.
Grunderwerbsteuer
- Lückenschluss bei Share Deals mit 1.7.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (z.B. durch stärkere Zusammenrechnung verbundener Erwerber:innen, Erhöhung des Steuersatzes). Ein Mehraufkommen von EUR 200 Mio wird erwartet.
- Prüfung der Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer beim Erwerb des ersten Eigenheims (z.B. wie bereits bei der Eintragungsgebühr für Ersterwerbe bis EUR 500.000).
Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung
- Abschaffung des Vorsteuerabzugs für „Luxusimmobilien“
- Ausweitung des Reverse Charge Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke
- Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung
- Effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten
Digitalsteuer
- Anpassungen/Erweiterung bei der Digitalsteuer auf weitere Services
Weitere Maßnahmen
- Glücksspiel: Anhebung der Wettgebühr in Richtung 5% (ab 1.1.2026) und Glücksspielabgabe um 10%.
- Vorzeitige Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für PV-Anlagen
- Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
- Modernisierung des Tabakmonopols und nachhaltige Besteuerung von Tabak und Nikotinprodukten (Anhebung der Tabaksteuer sowie Ausweitung auf alternative Erzeugnisse)
- Nachvalorisierung der Bundesgebühren
- Krankenversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung
- Prüfung von steuerlichen Anreizen für stärkere Unterstützung von Kunst und Kultur durch Private und Unternehmen
- Einsatz auf EU-Ebene für Vorziehung der Abschaffung der Zollfreigrenze zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs für heimische Handelsunternehmen
Die weitere legistische Umsetzung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über entsprechende Gesetzesvorhaben informieren.