Erhöhung von Stundungszinsen ab 1.7.2024

Das Bundesministerium für Finanzen hat in seinem Erlass vom 6.6.2024 die ab Juli 2024 geltenden Zinsen für Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen bekanntgegeben. Hierbei sticht vor allem die Erhöhung der Stundungszinsen von 5,88% auf 8,38% hervor.

Auslaufen der coronabedingten Herabsetzung der Stundungszinsen im Juli 2024

Während der Covid-19-Pandemie wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen eingeführt, darunter Regelungen zu Abgabenstundungen und Zinssatzsenkungen. Insbesondere wurden die Zinsen für gestundete Abgaben auf 2% anstelle der zuvor geltenden 4,5% über dem Basiszinssatz herabgesetzt. Diese vorteilhafte Regelung läuft nun aus, sodass ab dem 1.7.2024 die Stundungszinsen wieder 4,5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr betragen werden. Da der aktuelle Basiszinssatz 3,88% beträgt, ergibt sich somit ab sofort ein deutlich höherer Stundungszinssatz von 8,38% pa. Dadurch wird die Stundung von Abgaben ab dem 1. Juli deutlich teurer, weshalb bei entsprechender Bonität eine Fremdfinanzierung regelmäßig vorteilhafter als eine Stundung oder Ratenzahlung sein wird. 

Keine Änderung beim Basiszinssatz und den übrigen abgabenrechtlichen Zinsen ab Juli 2024

Da Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen an den Basiszinssatz gekoppelt sind, werden sie regelmäßig entsprechend dem aktuellen Basiszinssatz angepasst. Grundsätzlich liegen alle genannten Zinsen außer den Stundungszinsen 2% über dem Basiszinssatz. Die Stundungszinssatz betragen hingegen ab Juli 4,5% über dem Basiszinssatz. 

Der Basiszinssatz in Österreich orientiert sich dabei am Zinssatz der Hauptfinanzierungsoperationen der Europäischen Zentralbank (EZB) und wird laufend angepasst. Eine Veränderung des Basiszinssatzes erfolgt jedoch nur, wenn sich der EZB-Zinssatz um mindestens 0,5% ändert. Seit September 2023 liegt der Basiszinssatz unverändert bei 3,88%, weshalb die Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr bleiben. Untenstehender Tabelle können die seit 1.7.2024 geltenden Zinssätze entnommen werden:
 
Basiszinssatz     Stundungszinsen Aussetzungszinsen Anspruchszinsen     Beschwerdezinsen     Umsatzsteuerzinsen
3,88% 8,38%   5,88% 5,88% 5,88% 5,88%



 


Autorin: 

Milica Perić

milica.peric@bdo.at
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