Voraussichtliche SV-Werte 2025

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2025 beträgt - vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung - 1,063. Daraus ergeben sich die nachfolgenden veränderlichen SV-Werte für das Kalenderjahr 2025.


Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze

  
Veränderliche Werte   2024           2025
Aufwertungszahl           1,035   1,063
Höchstbeitragsgrundlage täglich EUR     202     EUR     215
Höchstbeitragsgrundlage monatlich EUR     6.060  EUR     6.450
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (SZ) EUR     12.120  EUR     12.900
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmende ohne SZ; GSVG; BSVG EUR     7.070 EUR     7.525
Geringfügigkeitsgrenze     EUR     518,44  EUR     551,10
Grenzwert Dienstgeberabgabe EUR     777,66 EUR     826,65


 

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Monatliche Beitragsgrundlage in EUR         DN-Beitrag
Reduzierung DN-Beitrag 2024 2025
um 2,95% bis 1.951 bis 2.074 0%
um 1,95% 1.951,01 – 2.128 2.074,01 – 2.262 1%
um 0,95% 2.128,01 – 2.306 2.262,01 – 2.451  2%
KEINE Über 2.306 Über 2.451 2,95%


 

Was ist die Aufwertungszahl?

Die Aufwertungszahl (2025) beruht, sofern keine außerordentliche Anhebung per Verordnung festgesetzt wird, auf der Veränderung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage in der gesetzlichen Pensionsversicherung vom jeweils drittvorangegangenen Kalenderjahr (2022) zum jeweils zweitvorangegangenen Kalenderjahr (2023). Die Aufwertungszahl ist die Basis für die Erhöhung der veränderlichen beitragsrechtlichen Werte (z.B. Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze) und wird mit den Vorjahreswerten multipliziert.


Im Gegensatz dazu werden die Pensionen, Renten und leistungsbezogenen festen Beträge in der SV mit dem Anpassungsfaktor multipliziert, der an die Inflationsrate des letzten Jahres (August 2023 - Juli 2024) gebunden und durch eine Verordnung festgesetzt wird.

 


 

Autor:

Tobias Goldberger

tobias.goldberger@bdo.at
+43 5 70 375 - 8167