Die Transformation der Industrie (TDI) hin zur Klimaneutralität stellt eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit dar. Mit dem „Transformationszuschuss 2025“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wird ein weiteres finanzielles Instrument bereitgestellt, um Unternehmen bei dieser Umstellung zu unterstützen. Dieser Artikel beleuchtet die Kernaspekte der Ende Februar startenden Ausschreibung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen und Chancen des Calls.
Eine wesentliche Neuerung dieser Ausschreibung ist die Möglichkeit, neben Investitionskosten nun auch laufende Kosten für den Betrieb klimafreundlicher Technologien zu fördern. Der Transformationszuschuss gleicht dabei die Mehrkosten erneuerbarer Energieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren aus. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem kompetitiven Verfahren, bei dem sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien bewertet werden. Die benötigte Förderung wird in Relation zur THG-Reduktion gesetzt, wobei auch Projektreife sowie ökologische und ökonomische Faktoren in die Entscheidung einfließen.
Die Maßnahmen müssen in Österreich umgesetzt werden und einen messbaren Umwelteffekt in Form einer signifikanten THG-Reduktion im Vergleich zur Ausgangssituation aufweisen. Dabei gilt es, folgende Anforderungen sowie Mindestkriterien zu erfüllen:
Nicht gefördert werden gesetzlich verpflichtende Maßnahmen, Vorhaben ohne nachweisbare Mehrkosten für erneuerbare Energieträger oder Maßnahmen, die direkt oder indirekt fossile Energieträger nutzen bzw. für die bereits eine Förderung aus anderen Programmen bewilligt wurde.
Erstmals Förderung laufender Kosten
Die Verankerung der „Transformation der Industrie“ im Umweltförderungsgesetz (UFG) zielt darauf ab, die Dekarbonisierung energieintensiver Wirtschaftssektoren in Österreich voranzutreiben. Das Ziel ist, die Treibhausgasemissionen aus industriellen Produktionsprozessen und der direkten Verbrennung fossiler Energieträger maximal zu reduzieren. Bis 2030 stehen hierfür insgesamt EUR 2,975 Mrd. zur Verfügung.Eine wesentliche Neuerung dieser Ausschreibung ist die Möglichkeit, neben Investitionskosten nun auch laufende Kosten für den Betrieb klimafreundlicher Technologien zu fördern. Der Transformationszuschuss gleicht dabei die Mehrkosten erneuerbarer Energieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren aus. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem kompetitiven Verfahren, bei dem sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien bewertet werden. Die benötigte Förderung wird in Relation zur THG-Reduktion gesetzt, wobei auch Projektreife sowie ökologische und ökonomische Faktoren in die Entscheidung einfließen.
Wer kann den Transformationszuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, deren Tätigkeiten unter den Anwendungsbereich des Anhangs I des UFG fallen. Konsortien, bestehend aus mehreren Unternehmen, können ebenfalls einen gemeinsamen Antrag stellen. In diesem Fall muss ein Konsortialführer benannt werden, der die federführende Verantwortung für den Antrag und die Abwicklung der Maßnahme übernimmt.Die Maßnahmen müssen in Österreich umgesetzt werden und einen messbaren Umwelteffekt in Form einer signifikanten THG-Reduktion im Vergleich zur Ausgangssituation aufweisen. Dabei gilt es, folgende Anforderungen sowie Mindestkriterien zu erfüllen:
- Die mit der Maßnahme realisierte THG-Reduktion erreicht mindestens 60% im Vergleich zur Ausgangssituation oder die Maßnahme erreicht eine absolute jährliche Emissionsreduktion von 5.000 t CO2e beziehungsweise über 10 Jahre eine absolute Emissionsreduktion von 50.000 t CO2e im Vergleich zur Ausgangssituation.
- Die Referenzanlage in Zusammenhang mit der eingereichten Maßnahme emittiert mindestens 10.000 t CO2e/Jahr.
- Die durch die Maßnahme entstehenden Energiemehrkosten müssen durch Investitionen in klimafreundliche Technologien entstehen.
- Die Investition in klimafreundliche Technologien darf die Nutzung fossiler Brennstoffe weder direkt noch indirekt umfassen und es darf zu keinem Lock-in-Effekt in fossile Technologien in der gesamten Anlage kommen.
- Darstellung der Dekarbonisierung des Gesamtprozesses im Transformationsplan betreffend aller Standorte in Österreich im funktionalen Zusammenhang mit der Tätigkeit der geförderten Anlage.
Was wird im Rahmen des Transformationszuschusses gefördert?
Der Transformationszuschuss unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien. Förderfähig sind Maßnahmen, die einen nachweisbaren Umwelteffekt durch eine THG-Reduktion erzielen und signifikante Mehrkosten durch die Nutzung erneuerbarer Energieträger gegenüber fossilen Brennstoffen nachweisen können. Die Förderung umfasst:- Investitionen in klimafreundliche Technologien
- Deckung laufender Kosten durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger
- Umstellung auf erneuerbaren Strom und erneuerbaren Wasserstoff
- Maßnahmen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCU/CCS)
Nicht gefördert werden gesetzlich verpflichtende Maßnahmen, Vorhaben ohne nachweisbare Mehrkosten für erneuerbare Energieträger oder Maßnahmen, die direkt oder indirekt fossile Energieträger nutzen bzw. für die bereits eine Förderung aus anderen Programmen bewilligt wurde.