IASB veröffentlicht IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

Am 9.4.2024 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 18, der die Darstellung von Angaben im Abschluss regelt. Andreas Barckow, Vorsitzender des IASB, bezeichnete ihn als die wesentlichste Änderung der Darstellung finanzieller Performance seit Einführung der IFRS. Der neue Standard zielt primär darauf ab, die Beurteilung der finanziellen Leistung eines Unternehmens durch eine verbesserte Vergleichbarkeit und Transparenz zu erleichtern. Dazu wird für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgegeben, welche Aufwendungen und Erträge den folgenden, neu definierten Bereichen zuzuordnen sind:
  • Betrieblicher Bereich (Operating);
  • Investitionsbereich (Investing);
  • Finanzierungsbereich (Financing).

Anzuwenden sind diese Grundsätze bei Vorliegen eines nicht spezifischen Geschäftsmodells. Bei Unternehmen mit einem spezifischen Geschäftsmodell (z.B. Finanzdienstleister, Unternehmen mit Investmenttätigkeit) variieren die Vorgaben im Detail.
In der Kapitalflussrechnung entfallen die Ausweiswahlrechte für erhaltene und gezahlte Dividenden sowie Zinsen. Das Betriebsergebnis wird als Startpunkt bei der Anwendung der indirekten Methode vorgegeben.

Ein weiteres Ziel des IFRS 18 liegt darin, unternehmensspezifische, nützliche Informationen zur Verfügung stellen zu lassen. Dazu werden Vorgaben gemacht, ob und wie Anhangangaben zu sogenannten MPMs (management-defined performance measures) zu machen sind. Zudem wird neu geregelt, welche Gruppierungsregeln (Aggregation, Disaggregation) bei Angaben im Anhang zu verwenden sind.
Bei der Umsetzung des Standards sind im Jahr der Erstanwendung die Vorjahresvergleichszahlen anzupassen. Für die Anpassung der Gewinn- und Verlustrechnung ist dabei eine Überleitungsrechnung im Anhang darzustellen.

Der IFRS 18 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme des Standards in den Rechtsbestand im Rahmen des EU-Endorsements ist noch ausständig. Der neue Standard wird den derzeit geltenden IAS 1 Presentation of Financial Statements ersetzen und auch zu Anpassungen an IAS 7 Statement of Cash Flows führen.

 
 

Autorin: 

Jasmin Adriouich
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