Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Regulatorik, Lieferkette und Finanzierung von KMU 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt für KMU zunehmend an Bedeutung. Neue Regularien verpflichten immer mehr Unternehmen dazu, nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen. KMU müssen daher jedenfalls überprüfen, ob sie betroffen sind. Auch wenn ein Unternehmen selbst nicht direkt betroffen ist, muss es unter Umständen anderen Unternehmen Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung stellen.

Zudem werden in Deutschland Unternehmen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, ihre Lieferkette stärker hinsichtlich Umweltaspekten und Menschenrechten  zu überprüfen. Des Weiteren liegt auf EU-Ebene diesbezüglich bereits ein Entwurf für eine Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) vor. Auch hier gilt: Unternehmen, die nicht direkt von der Berichtspflicht betroffen sind, müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit anderen Unternehmen in ihrer Lieferkette Informationen zur Verfügung stellen.
Weiters ist der Zugang zu Finanzmittel vermehrt an ESG-Kriterien geknüpft. Neben der Relevanz von Nachhaltigkeitsinformation bei Jahresgesprächen mit Kreditinstituten gewinnt die ESG-Performance von KMU ebenfalls in puncto Zugang zu Fördermitteln stetig an Bedeutung. 

Um Ihr Unternehmen bestmöglich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick betreffend die wesentlichen Neuerungen:

 

Regularien 

Der Richtlinienvorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu einer bedeutenden Neuaufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Belangen zu sorgen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf europäischer Ebene zu implementieren. 

Wer wird bald gemäß der CSRD berichten müssen?
Der aktuelle Letztstand des Entwurfs über die CSRD als Weiterentwicklung bzw. Abänderung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wird zukünftig insbesondere alle als groß einzustufenden Unternehmen und Unternehmensgruppen betreffen. Nicht-kapitalmarktorientierte KMU unterliegen somit keiner direkten Berichtspflicht gemäß CSRD. Jedoch wird von den CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen in puncto ESG die Offenlegung von etlichen Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette verlangt. Demnach werden eine Vielzahl österreichischer KMU mittelbar von der neuen Berichtspflicht betroffen sein.

Ein für nicht-kapitalmarktorientierte KMU freiwillig anwendbares Berichtsrahmenwerk wird derzeit von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitet. Diese sollen es nicht-kapitalmarktorientierten KMU ermöglichen, ihre Nachhaltigkeitsinformation in einem standardisierten Format zu veröffentlichen.

 

Lieferkette

Was hat es mit der Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) auf sich und wie betrifft diese Ihr Unternehmen?
Im Februar 2022 wurde erstmals der Entwurf zur Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) veröffentlicht, die Unternehmen dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten hinsichtlich etwaiger Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltbeeinträchtigungen i.Z.m. der eigenen Geschäftstätigkeit, aber auch entlang der Wertschöpfungskette einzuhal-ten und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Betroffen sind sowohl EU-Kapitalgesellschaften als auch spezifische Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat. Der Entwurf sieht zudem strikte Sanktionen für unternehmerische Entscheidungstragende bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vor. 
In Deutschland tritt bereits mit 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. So sollen spezifische Unternehmen gemäß LkSG eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette durchführen, um jene Bereiche zu identifizieren, die einer bedeutenden Risikoexponierung in puncto Menschenrechte und Umweltaspekte ausgesetzt sind. Hierfür müssen die Geschäftsbereiche der mittelbaren und unmittelbaren Lieferkette einbezogen werden, weshalb indirekt auch österreichische KMU von der Offenlegung betroffen sein können, etwa als Zulieferer großer deutscher Unternehmen.

 

Finanzierung 

Welche Relevanz haben ESG-Kriterien hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung?
Die Integration von Nachhaltigkeit im Unternehmen gewinnt auch für den Zugang zu Finanzierungsmittel an Relevanz und entwickelt sich verstärkt zu einem Entscheidungskriterium bei Kreditvergaben und Investitionen. Ausgewählte ESG-Kriterien, die regelmäßig seitens Kapitalgeber:innen abgefragt werden, sind unter anderem:

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Unser Leistungsangebot für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Ihr Mehrwert durch unsere Expertise

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und die Sammlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen bietet Mehrwert, Zugang zu Finanzierungen, Wettbewerbsvorteile und Chancen für Ihr Unternehmen, selbst wenn Sie nicht unmittelbar der Berichtspflicht unterliegen sollten. Wir unterstützen Sie gerne in folgenden Punkten:

  • Der Status quo Ihres Unternehmens wird durch unsere Expert:innen analysiert. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen. 
  • Sie profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung im KMU-Sektor und dem Wissen um eine ressourceneffiziente und kostensensible Umsetzung.
  • Wir helfen Ihnen dabei, Prozesse im Zusammenhang mit Datensammlung, -verarbeitung und Dokumentation, die für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformation an Teilnehmende Ihrer Liefer- bzw. Wertschöpfungskette notwendig sind, zu definieren und umzusetzen.
  • Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die optimalen Nachhaltigkeitsunterlagen für Ihre Finanzierungs- und Förderanträge.

 

 

Unsere Expert:innen

Peter Bartos

Peter Bartos

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner, Executive Board, Leiter Branchencenter Handel & Konsumgüter
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